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Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers vom Gast bestellt und von der Pension schriftlich bestätigt wurde.

2. Die Pensionsübernachtungspreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Es handelt sich dabei um Tagesmietpreise in Euro incl. Mehrwertsteuer für die jeweilige Unterkunft, die die pauschal in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Gas, Bettwäsche und Endreinigung) enthalten, es sei denn, sie sind extra angegeben.

3. Die Pension verpflichtet sich, den Gästen die Zimmer in einwandfreier, vereinbarter Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen. Sollten vereinbarte Zimmer (bestimmte Pensionszimmer), aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Pension verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz (Zimmerausstattung) auch außerhalb des Hauses Sorge zu tragen.

4. Die Unterbringung von Hunden und Haustieren ist nicht erlaubt.

5. Die Haftung der Pension für Schäden wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension. Für zurückgelassene Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.

6. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Die Einrichtungsgegenstände auf den Zimmern sind sorgsam zu behandeln; angerichtete Beschädigungen vor der Abreise zu melden. Die Zimmer sind bis um 10:00 Uhr am Abreisetag zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben. Sofern übergebene Schlüssel nicht zurückgegeben werden, berechnen wir eine Entschädigung von 15,00 EUR je Schlüssel.

8. Das Zimmer/die Ferienwohnung wird bis 18:00 Uhr am Anreisetag freigehalten. Danach behalten wir uns eine anderweitige Vergabe vor. Sofern eine Anreise bzw. ein Bezug des Zimmers erst nach 18:30 Uhr am Anreisetag möglich ist, wird um einen schriftlichen Hinweis im Vorfeld gebeten.

9. Bei Abbestellungen von reservierten Pensionszimmern bzw. Ferienwohnungen werden unsere Entschädigungsleistungen in Rechnung gestellt.

          a. bis 30 Tage vor Ankunft 10% der vereinbarten Leistungen
          b. 29 bis 0 Tage vor Ankunft 80 % der vereinbarten Leistungen

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